HU / AU

HU (TÜV)

Verfügt Ihr Fahrzeug über ein eigenes amtliches Kennzeichen, darf es nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter ist aufgrund dessen verpflichtet bei seinem Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen eine Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Eine neue HU-Plakette erhält dabei jedes Fahrzeug, das keine wesentlichen Mängel an Reifen, Bremsen, Batterie, Öl, Sicherheits-Ausrüstung etc. vorweisen kann.

 

AU

Bei der Abgasuntersuchung oder kurz AU, prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Abgaswerte einhält und die Umwelt entsprechend gering belastet. Die AU ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sie muss ebenso einwandfrei bestanden werden wie die HU.

 

 

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