Verfügt Ihr Fahrzeug über ein eigenes amtliches Kennzeichen, darf es nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter ist aufgrund dessen verpflichtet bei seinem Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen eine Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Eine neue HU-Plakette erhält dabei jedes Fahrzeug, das keine wesentlichen Mängel an Reifen, Bremsen, Batterie, Öl, Sicherheits-Ausrüstung etc. vorweisen kann.
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